Voraussetzungen gemäss Kanton für einen Einsatz durch den Zivilschutz im Bezug auf Covid
Zivilschutzeinsätze dürfen nur bei effektiven Notlagen erfolgen. Ausserdem erfolgen Zivilschutzeinsätze ausschliesslich subsidiär als letztes Mittel. Das heisst die Gesuchsteller müssen glaubhaft machen, dass sie bereits versucht haben
und dabei nicht erfolgreich waren. Dazu muss eine glaubwürdige schriftliche Erklärung vor-liegen, wobei auch Belege für die oben stehenden Bemühungen eingefordert werden können. Ausnahmen können im Einzelfall gemacht werden, wenn es sich um spontan auftretende Notlagen und Einsätze von wenigen Tagen handelt. In diesen Fällen sind die Gesuchsteller dazu anzuhalten, die oben stehenden Abklärungen umgehend vorzunehmen und der Einsatz ist zu beenden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
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